Kommunikationsfreiheit ?
Das Grundrecht auf Kommunikationsfreiheit beruht auf Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes.
Der Absatz lautet: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Die Kommunikationsfreiheit ist somit die Grundlage für Meinungsfreiheit (Art. 5 Absatz 1 Satz 1 GG), Informationsfreiheit (Art. 5 Absatz 1 Satz 1 GG) und Medienfreiheit (Art. 5 Absatz 1 Satz 2 GG).
Das schwebte mir im Kopf rum als ich Samstag Abend aus dem Kino kam.
The Texas Chainsaw Massacre – The Beginning. Lange habe ich mich drauf gefreut. Samstag wars dann endlich soweit. Wir wussten das er 7-8 Minuten geschnitten sein sollte, das war z.B. hier, hier oder hier zu lesen. Das da aber so eine elende Pro7-1600h Fassung raus wurde hätte ich mir wirklich nicht träumen lassen. In der Fassung die unsere Kinos erreicht hat (welche die gleiche ist die auch in Übersee zu sehen ist) wurde so ziemlich alles rausgeschnitten was irgendwie „blutig“ ist. Und, mal ehrlich, wieso schaut man sich denn sonst so einen Film an ?
Wir sind dann nachher an die Kasse und haben gefragt ob wir jetzt auch 10% des Eintrittspreises wiederbekommen, wo wir doch auch knapp 10% des Filmes nicht gesehen haben ? (Laufzeit im Kino knapp 81 Minuten.) Das haben sie aber nicht gerafft. Erwartungsgemäß :)
Aber naja, was soll der Geiz. Die US-DVD ist schon unterwegs, dort ist er uncut. Und vieleicht kriegen wir ja auch ne deutsche ungeschnittene DVD, wäre wünschenswert.

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